Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNG

Sämtliche Leistungen und Lieferungen von STEYRER MEDIA & PRODUKTION im Rahmen des Geschäftsbetriebes erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Geschäftsbedingungen. Die Vereinbarung abweichender Vertragsbestimmungen bedarf der Schriftform.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertragsabschluss ist an keine bestimmte Form gebunden. Mündlich abgeschlossene Verträge haben gleichermaßen Gültigkeit wie schriftlich abgeschlossene. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt worden, gilt nach §632 Abs. 2 BGB als übliche Vergütung ein Abwicklungshonorar i.H.v. 15% der Auftragskosten als vereinbart.

§ 3 PRODUKTIONS-ABWICKLUNG -REGIE UND -KOORDINATION

Die Produktionsabwicklung, -regie und -koordination wird von STEYRER MEDIA & PRODUKTION nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung durchgeführt. Besteht eine solche Vereinbarung, ist STEYRER MEDIA & PRODUKTION ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

§ 4 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftraggeber übernimmt mit Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für Richtigkeit von Bild, Zeichnung und Text.

Soweit STEYRER MEDIA & PRODUKTION auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet STEYRER MEDIA & PRODUKTION nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der Leistungserbringer.

Die Freigabe zur Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in Ihrer Gesamtheit oder in Teilen an STEYRER MEDIA & PRODUKTION, stellt er diese von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung durch STEYRER MEDIA & PRODUKTION nicht ausgeschlossen.

Mängel, ausgenommen verdeckte Mängel, können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche ab Abnahme der Leistung zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen schriftlich gegenüber STEYRER MEDIA & PRODUKTION gerügt werden. Die Gewährleistung von STEYRER MEDIA & PRODUKTION beschränkt sich auf Fehlerbeseitigung oder Ersatzlieferung. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden oder mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen.

§ 5 GESTALTUNGSFREIHEIT

Für STEYRER MEDIA & PRODUKTION besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
Die der STEYRER MEDIA & PRODUKTION vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu Verwendung berechtigt ist.

§ 6 ERFÜLLUNGORT

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von STEYRER MEDIA & PRODUKTION.

§ 7 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vor-stehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

München, 1.1.2009